Arbeit und Beruf

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Dr. iur. Harry Nötzli ist Arbeitsrecht Anwalt in Zürich und in einer Datenschutz Anwaltskanzlei tätig.
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Für Dr. iur. Harry Nötzli als Arbeitsrecht Anwalt in Zürich gibt es kein Problem in der Welt des Arbeitsrechts, das nicht gelöst werden kann. Oftmals sind es Kleinigkeiten, weswegen Leute eine Arbeitsrecht Beratung aufsuchen, da sie nicht so bewandert sind, was das Arbeitsrecht anbelangt und sie sich in diesem Fall einfach nur absichern wollen. So prüft ein Anwalt eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag, aber auch mit einer Abmahnung kann man zum Rechtsanwalt gehen und sich dort entsprechende Rechtsauskunft im Arbeitsrecht holen. Dr. Nötzli ist dazu besonders auf internationales Arbeitsrecht spezialisiert und kann sämtliche Fragen zum Arbeiten im Ausland beantworten. Darüber hinaus gehört auch öffentliches Personalrecht zu seinen Fachgebieten, denn er ist ebenso als Anwalt für Sozialversicherungsrecht tätig und praktiziert als Beamtenrecht Anwalt.

Holzkraft
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Handgefertigte Tische aus Eiche und anderen Holzarten. Exklusive Einzelstücke. Stöbern Sie in den Projekten und lassen Sie sich inspirieren.
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Tische aus Holz, Couchtische und Dekoration & Stuff. Handgefertigt aus Deutschland. Nachhaltige Herstellung mit Holz aus einheimischen - brandenburgischen Wäldern. Individuelle Maße mit von Ihnen gewünschter Veredelung. Unsere Produkte sind einzigartig, authentisch und exklusiv.
Brandenburg - viel Holz vorhanden

Brandenburg hat viel Holz. Das Land Brandenburg verfügt als eines der waldreichsten Länder der Bundesrepublik über 1,1 Million Hektar Wald. Rund 25 Prozent, ungefähr 280.000 Hektar, stehen im Eigentum des Landes Brandenburg und werden durch die Mitarbeiter des Landesbetriebes Forst Brandenburg nachhaltig bewirtschaftet.

Der „Motor“ für forstliches Handeln ist der Holzeinschlag. So werden auf den Waldflächen des Landes im Durchschnitt jährlich vier Festmeter Rohholz je Hektar Wald geerntet. Das ergibt auf der Gesamtwaldfläche des Landes einen jährlichen Holzanfall von mehr als 1 Million Festmeter Rohholz.
Holzsammelschein - selber Holz sammeln
Der Holzsammelschein ist die behördliche Genehmigung für das Brennholzsammeln im Stadt- oder Gemeindewald. Einen solchen Schein braucht jeder, der seinen Kaminofen oder eine andere Holzfeuerungsstätte selbst mit Brennmaterial versorgen möchte. Die rechtlichen Grundlagen für das private Holzsammeln im Wald sind das Bundeswaldgesetz sowie die Forstgesetzgebungen der Bundesländer.

Ob der Holzsammelschein von den Kommunalverwaltungen, der örtlichen Forstverwaltung oder direkt von der Landesforstbehörde ausgestellt wird, richtet sich nach den Vorgaben des Eigentümers oder Pächters des jeweiligen Waldgebietes. Auskunft über die ausgebende Stelle erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen. In vielen Fällen kann der Holzsammelschein dort direkt beantragt werden. Der Holzsammelschein wird grundsätzlich persönlich auf den Namen des Antragstellers ausgestellt. Seine Gültigkeit variiert zwischen einem Monat und einem Jahr, eine einjährige Laufzeit ist jedoch die Regel.
Leseholz
Bei Leseholz, auch Raffholz oder Klaubholz, handelt es sich um „dürres holz, das armen leuten aus den wäldern aufzulesen erlaubt ist“. Das Einsammeln von Leseholz war über Jahrhunderte die wichtigste Möglichkeit für Arme, Brennmaterial für den Winter zu beschaffen.

Es geht dabei um stehendes oder liegendes Holz, welches am Stock nicht mehr als 16 Zentimeter Durchmesser hat. Ebenfalls zählen Äste, Rinde, Schlagabfälle, lose Stöcke,Holzspäne und Wurzeln dazu. Nach preußischem Landrecht gehörte dazu nur der Abfall an trockenen Ästen und der in den Schlägen zurückgelassene Abraum.

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14715